RECHTSGEBIETE

Internetrecht / Datenschutzrecht


Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Es stellt dabei kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist vielmehr die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets. 
 
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Krone in Hann. Münden helfen Ihnen daher gerne bei Ihren Problemen im Bereich online-Kauf, eBay, Abmahnungen und allen anderen rechtlichen Problemen, die für Sie ihren Ursprung in einer Handlung im Internet haben.
 
Sollten Sie z.B. von einer Abmahnung auf Grund der Nutzung des Internetportals RedTube (Streaming-Portal) oder anderer Portale betroffen sein, so können Sie sich jederzeit an Herrn Rechtsanwalt Krone aus Hann. Münden wenden. Wir beraten Sie diskret und kompetent.

Herr Rechtsanwalt Krone hilft Ihnen auch bei allen Problemen im Zusammenhang mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

Die DSGVO regelt u.a. folgende Bereiche:

  • Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Datentransfers ins Ausland
  • Beschäftigten-Datenschutz
  • zusätzliche Unternehmerpflichten
  • Datenschutz-Vertreter für Unternehmen
  • betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • Verzeichnis von Bearbeitungstätigkeiten
  • Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Wartungsarbeiten durch Dienstleister
  • Pflichten für Webseitenbetreiber
  • Datensicherheit
  • Videoüberwachung
  • neue Informationspflichten
  • Datenschutz-Folgeabschätzung
  • Data Breach Notification
  • Nonstop Shop bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung
  • Binding Corporate Tools
  • Das Recht auf "Vergessen-Werden"
  • weitergehende Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Datenschutz bei Marktforschung
  • allg. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
  • besondere Kategorien personenbezogener Daten
  • Verarbeitung von Kindern und Jugendlichen zuzuordnenden Daten

So erstellt Ihnen Herr Rechtsanwalt Krone nicht nur in Hann. Münden, sondern bundesweit, Ihr Impressum oder z.B. Ihre Widerrufsbelehrung und andere Online-Erklärungen, damit diese den neuen und ab dem 25.05.2018 verpflichtend in allen Staaten der Europäischen Union (EU) geltenden gesetzlichen Regelungen genügen. 

Im Zusammenhang mit der EU-DSGVO gilt es, viele Dinge zu beachten, um nicht etwa kostenintensive Abmahnungen zu riskieren, welche jeden Betrieb erheblich in der Existenz gefährden können, da Bußgelder bis zu 20.000.000,00 EUR oder alternativ bis zu 4 % des Weltjahresumsatzes des betroffenen Unternehmens möglich sind. 

Sprechen Sie uns einfach an. Gerne besuchen wir auch Ihren Betrieb vor Ort und prüfen diesen für Sie auf Probleme hinsichtlich der EU-DSGVO.
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