RECHTSGEBIETE

Baurecht


Die Kanzlei Krone berät Sie bei allen rechtlichen Problemkonstellationen im Bereich des Baurechts. 
 
Das Baurecht unterteilt sich üblicherweise in das private Baurecht und das öffentliche Baurecht.
 
Ersteres bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen des Zivilrechts, die u.a. das Grundeigentum und  das Nachbarrecht, Werkverträge die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern etc.) regeln, sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer.
 
Das öffentliche Baurecht regelt jene Teile des öffentlichen Rechts, die (auch) Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem Bauplanungsrecht - den Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln – und dem Bauordnungsrecht – den Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln, wie z. B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften.
 
Die Kanzlei Krone ist Ihnen bei beiden Varianten des Baurechts bei Ihren rechtlichen Problemen gerne behilflich. Sie können dazu jederzeit einen (Orts-)Termin mit Herrn Rechtsanwalt Krone aus Hann. Münden direkt am Bauvorhaben (auf der Baustelle) vereinbaren, da sich viele Dinge so meist am besten erörtern und feststellen lassen. Für Ortstermine in Hann. Münden und 10 km Umkreis erheben wir keine Anfahrtspauschale;  bei Bauvorhaben / Baustellen, die weiter entfernt liegen, können Sie gerne vorab unsere Konditionen erfragen. 
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