RECHTSGEBIETE

Arbeitsrecht


Die Rechtsanwälte der Kanzlei Krone beraten sowohl Arbeitnehmer, also auch Unternehmen in allen Belangen des individualen und des kollektiven Arbeitsrechts, also der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber, sowie der Beziehungen der Arbeitnehmer untereinander. 

Dabei prüfen und erstellen wir u.a. Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn / Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc. 

Wir prüfen selbstverständlich auch Arbeitszeugnisse oder erstellen diese für Sie. 

Die von uns erstellen Arbeitsverträge unterscheiden sich bereits in puncto Detail und Präzision von den meist anzutreffenden und regelmäßig angreifbaren Arbeitsverträgen, die immer noch eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen bundesweit mit unwirksamen Teilen regeln. Unsere nach Ihren Vorgaben und Wünschen individuell für Sie erstellten Arbeitsverträge werden von uns mit äußerster Sorgfalt produziert und auf Wunsch auch in regelmäßigen Abständen auf Änderungen des Rechtes überprüft. 

Im Schadensfall begleiten wir Sie selbstverständlich auch bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing und vertreten Sie - z.B. bei einer Kündigungsschutzklage - aktiv vor Gericht.

Für Unternehmen erstellen wir auch betriebliche Vereinbarungen, Verträge etc. Sprechen Sie uns bei Fragen einfach unverbindlich an.

Bei bei allen Fragen rund um das Thema Betriebsrat und Personalrat, also in allen Fragen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und des Personalvertretungsgesetzes (PersVG), auch in Beschlussverfahren oder als externer Sachverständiger in der Einigungsstelle, stehen wir ebenfalls zur Verfügung. Unsere diesbezüglichen Konditionen bitten wir zu erfragen. 

Aktuelle Rechtssprechung: Polemische Facebook-Einträge - Abmahnung statt fristloser Kündigung

Kritische Einträge in Social-Media-Plattformen wie Facebook berechtigen den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zu einer fristlosen Kündigung. Stattdessen sind stets alle Umstände des jeweiligen Sachverhaltes zu berücksichtigen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Dessau-Roßlau hervor.
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